1. Allgemeines
Die folgenden Geschäftsbedingungen bilden einen integrierenden Vertragsbestandteil. Mündliche Absprachen (Vereinbarungen, Ergänzungen oder Änderungen der Geschäftsbedingungen) ohne schriftliche Bestätigung der Sturmberger GmbH (im Folgenden kurz „Auftragnehmer“ genannt) haben keine Gültigkeit. Eine eventuelle Lieferung gilt nicht als Anerkennung abweichender Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt. Diese AGB gelten auch für Folgegeschäfte, auch wenn nicht nochmals darauf hingewiesen wird.
2. Angebote
Angebote des Auftragnehmers sowie auch der Inhalt von sonstigen Geschäftsunterlagen sind gänzlich freibleibend, unverbindlich und durch den Auftragnehmer jederzeit abänderbar sowie widerrufbar. Kostenvoranschläge, Zeichnungen und sonstigen Angebotsunterlagen
des Auftragnehmers bleiben Eigentum desselben. Der Auftraggeber tätigt mit dem Drücken des Buttons „Kostenpflichtig bestellen“ auf der Homepage des Auftragnehmers die Bestellung. Mit der Bestätigung des Auftraggebers kommt ein gültiger Vertrag zustande. In Katalogen, Preislisten, Prospekten, Anzeigen auf Messeständen, Rundschreiben, Werbeaussendungen oder anderen Medien (Informationsmaterial) angeführte Informationen über die Produkte und Leistungen des Auftragnehmers, die nicht dem Auftragnehmer zuzurechnen sind, hat der Auftraggeber – sofern der Auftraggeber diese seiner Entscheidung zur Beauftragung zugrunde legt – dem
Auftragnehmer darzulegen. Diesfalls kann der Auftragnehmer zu deren Richtigkeit Stellung nehmen. Verletzt der Auftraggeber diese Obliegenheit, sind derartige Angaben unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich – unternehmerischen Auftraggebern gegenüber schriftlich – zum Vertragsinhalt erklärt wurden. Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt und sind entgeltlich. Verbraucher iSd KSchG (Konsumentenschutzgesetz) werden vor Erstellung des Kostenvoranschlages auf die Kostenpflicht hingewiesen. Erfolgt eine Beauftragung mit sämtlichen im Kostenvoranschlag umfassten Leistungen, wird von der gegenständlichen Rechnung das Entgelt für den Kostenvoranschlag in Abzug gebracht.
3. Preis / Aufrechnung
Der Auftraggeber verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung, wobei diese Verzichtserklärung nicht für Verbraucher gilt. Die Preise beruhen auf den gegenwärtigen Lohn- und Materialkosten und behält sich der Auftragnehmer vor, sich bei Preisänderungen nach dem Ablauf von zwei Monaten nach dem Vertragsabschluss eine Änderung des Angebotspreises (Entgeltserhöhung sowie Entgeltsminderung) vorzunehmen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder Ansprüchen, welcher Art auch immer zurückzuhalten oder mit Gegenforderungen aufzurechnen, ausgenommen es handelt sich um einen Verbraucher. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-,
Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Auftraggebers. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde.
4. Zahlung
Sofern keine besonderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden, ist der Rechnungsbetrag nach Rechnungslegung sofort fällig.
Rechnungen des Auftragnehmers gelten vom Auftraggeber als genehmigt, wenn diese nicht binnen 7 Werktagen ab Erhalt schriftlich
gegenüber dem Auftragnehmer beeinsprucht werden. Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Verzugszinsen verrechnet. Zahlungen
haben ausschließlich schuldbefreiende Wirkung, wenn diese auf dem vom Auftragnehmer bekanntgegebenem Konto einlangen. Zahlungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers dürfen vom Auftraggeber nur mit gesonderter schriftlicher Genehmigung vorgenommen werden. Bei Gewährung von Teilzahlungen gilt Terminsverlust als vereinbart, wenn der Auftraggeber mit nur einer Teilzahlung in Verzug gerät und wird der gesamte noch aushaftende Betrag sofort fällig. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für den Fall des Zahlungsverzuges, dem Auftragnehmer entstehenden Mahn-, Inkassokosten sowie Rechtsanwaltskosten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung
notwendig sind, zu ersetzen. Bei Mahnungen seitens des Auftragnehmers selbst werden Mahnspesen von EUR 5,00 bis 15,00 pro
Mahnung (je nach Mahnstufe) berechnet.
5. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Auftraggeber verpflichtet, das Eigentumsrecht des Auftragnehmers geltend zu machen und diesen unverzüglich zu verständigen. Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit dem Auftragnehmer nicht gehörenden Waren erwirbt der Auftragnehmer Miteigentum im anteiligen Verhältnis des Rechnungsbetrages der Vorbehaltsware zur übrigen Ware.
6. Lieferung und Lieferzeit
Angaben über Liefertermine erfolgen nach bestem Wissen des Auftragnehmers und gelten ausschließlich in schriftlicher Form. Treten unvorhergesehene Umstände ein, welche die Einhaltung der Termine nicht möglich machen, so wird der Auftragnehmer den voraussichtlich neuen Termin für die Leistung/Lieferung nennen. Falls Ereignisse auftreten, welche die Erfüllung des Auftrages zu den vereinbarten Bedingungen unmöglich machen (höhere Gewalt, Streik, Epidemien, Pandemien, usw.), steht es dem Auftragnehmer frei, vom Auftrag zurückzutreten, falls der Auftraggeber den geänderten Bedingungen und Preisen nicht zustimmt. Dem Auftraggeber stehen aus der verspäteten Lieferung keine wie immer gearteten Ersatzansprüche zu. Die bereits erbrachten Lieferungen und Leistungen sind zu den
vereinbarten Bedingungen vom Auftraggeber abzunehmen und zu bezahlen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und in Rechnung zu stellen.
7. Versand
Sofern es zu einer Versendung kommt, erfolgt der Transport immer auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Die Wahl des
Transportmittels bleibt dem Auftragnehmer überlassen. Bei Zustellung „frei Haus“, versteht sich die Lieferung ohne Abladung. Für die freie
Zufahrt zum Abladeplatz sowie für eine angemessene Abstellfläche für die gelieferte Ware ist vom Auftraggeber zu sorgen. Weiters ist
vom Auftraggeber dafür zu sorgen, dass eine zur Leistungsannahme befugte Person am Zustellort anwesend ist.
8. Mängelrügen
Mängel sind vom Auftraggeber unmittelbar, spätestens jedoch fünf Werktage nach Übernahme der Lieferungen und Leistungen oder bei
versteckten Mängeln unmittelbar nach Feststellung schriftlich dem Auftragnehmer bekannt zu geben und detailliert zu beschreiben.
9. Gewährleistung
Gilt nur für Unternehmergeschäfte: Die Gewährleistungsansprüche sind nicht abtretbar. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen vom
Auftragnehmer nicht anerkannter Gegenforderungen des Auftraggebers ist nicht zulässig. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, allfällige
Gegenforderungen aufzurechnen oder wegen allfälliger Gewährleistungsansprüche Zahlungen zurückzuhalten. Gegenforderungen,
Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche müssen vielmehr gesondert geltend gemacht werden. Natürlicher Verschleiß, Defekte
durch falsche und/oder unsachgemäße Behandlung oder sonstige außergewöhnliche äußere oder gewaltsame Einflüsse fallen nicht unter
die Gewährleistung. Die Gewährleistung wird bei Unternehmergeschäften auf ein Jahr verkürzt.
10. Haftung
Soweit in diesen AGB nichts anderes geregelt ist, bleibt die Haftung des Auftragnehmers in allen Fällen auf jene Schäden beschränkt, die
am Gegenstand der Lieferung oder Leistung entstanden sind, wobei den Auftraggeber nur grobe Fahrlässigkeit sowie Vorsatz des
Auftragnehmers zum Schadenersatz berechtigt. Für durch leichte Fahrlässigkeit durch den Auftragnehmer oder Personen, für die der
Auftragnehmer einzustehen hat, verursachte Schäden oder Folgeschäden haftet der Auftragnehmer – mit Ausnahme von Personenschäden
– nicht.
11. Erfüllungsort / Rechtswahl
Erfüllungsort ist der Unternehmenssitz des Auftragnehmers (Diepersdorf 68, 4552 Wartberg an der Krems).
12. Stornogebühren
Tritt ein Vertragspartner unbegründet vom Vertrag zurück, ist der andere Teil berechtigt 10 % (in Worten: zehn Prozent) des Kaufpreises
als pauschalierten Schadenersatz zu verlangen.
Montag 07:30-12:00 | 13:00-17:00
Dienstag 07:30-12:00 | 13:00-17:00
Mittwoch 07:30-12:00 | 13:00-17:00
Donnerstag 07:30-12:00 | 13:00-17:00
Freitag 07:30-12:00 | 13:00-16:00
Samstag 08:00-12:00
Sonntag Geschlossen